Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998

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   VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We   

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VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We (https://dejure.org/1999,12789)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We (https://dejure.org/1999,12789)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98.We (https://dejure.org/1999,12789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 114; BauGB § 126 Abs 3; ThürOBG § 1 Satz 1; ThürOBG § 2 Abs 1; ThürOBG § 4 Abs 1; ThürOBG § 4 Abs 3; ThürOBG § 5; ThürOBG § 54 Nr 1
    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Hausnummern-Zuteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hausnummernvergabe; Umnumerierung von Hausnummern

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 13.09.1982 - VIII OE 68/81

    Neuzuordnung von Straße und Hausnummer

    Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
    Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607).
  • OVG Berlin, 22.03.1991 - 2 B 20.89

    Grundstücksnumerierung; Hauseingang; Grundstücksnummer; Allgemeiner Verkehr;

    Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
    Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1964 - II A 891/64

    Baurecht: Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers bei behördlich

    Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
    Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 LA 39/09

    Grundstück; Grundstücksidentifizierung; Haus; Hausidentifizierung; Hausnummer;

    Im Rahmen ihres Ermessens kann die Beklagte zugrunde legen, dass die Nummerierung von Grundstücken eine logische Abfolge aufweisen muss, um insbesondere in Gefahrenlagen ein schnelles Auffinden zu sichern (VG Leipzig, Urt. v. 19.3.2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 30 m.w.N.; VG Weimar, Urt. v. 13.10.1999 - 1 K 2072/98 -, juris).
  • OVG Thüringen, 09.02.2021 - 3 EO 195/20

    Rechtsgrundlage für die Hausnummernvergabe in Thüringen

    Soweit für die sächsische Rechtslage etwas anderes gelten sollte (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 13. März 2012 - 4 A 687/11 - juris), ist dies nicht auf die Thüringer Rechtslage zu übertragen (so auch schon: VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98.We - juris).
  • VG Minden, 28.03.2000 - 1 K 2602/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zuteilung einer eigenen

    Die als Beleg für diese These herangezogene Entscheidung des VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We -, Thür VBl.
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   FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98   

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https://dejure.org/1998,36851
FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 6/75

    Verteilung des Erhaltungsaufwandes - Geltendmachung - Anteil für ein Jahr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
    Die Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung für das Entstehungsjahr entfaltet Bindungswirkung nur für diesen Veranlagungszeitraum, nicht aber für die Folgejahre (vgl. BFH BStBl 1978 II S. 96 f; 1993 II S. 589, 590 re.Sp.; S. 591, 592 re.Sp.; BFH/NV 1997 S. 390 f).
  • FG Baden-Württemberg, 17.04.1997 - 6 K 377/96

    Möglichkeit der verteilten Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen; Bindung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
    Deshalb darf der Steuerpflichtige nach der zutreffenden Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Tz. 3 Abs. 3 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 23. September 1997 a.a.O.), welcher die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. FG Baden-Württemberg. Urteil vom 17. April 1997 6 K 377/96 , EFG 1997 S. 955) und das Schrifttum (vgl. von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 a , April 1998, Rdnr. B 63, 65; Drenseck in Schmidt, EStG, 17. Aufl. 1998, § 9 a Rz. 5 f. § 21 Rz. 81; Risthaus BB 1997 S. 494, 500 li.Sp.; Urban FR 1996 S. 1, 7) zustimmen, neben dem Pauschbetrag nicht anteilige Erhaltungsaufwendungen aus früheren Jahren absetzen, wenn er diese - wie der Kläger - nach § 82 b Abs. 1 Satz 1 EStDV auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt und sich vor dem Ablauf des Verteilungszeitraums für die pauschale Ermittlung der Werbungskosten entscheidet.
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2005 - 6 K 183/01

    Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Berücksichtigung von

    Das widerspricht nicht dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2072/98 - (Junis), wonach neben dem Pauschbetrag keine Erhaltungsaufwendungen aus Vorjahren gem. § 82 b EStDV geltend gemacht werden können.
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