Rechtsprechung
VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 114; BauGB § 126 Abs 3; ThürOBG § 1 Satz 1; ThürOBG § 2 Abs 1; ThürOBG § 4 Abs 1; ThürOBG § 4 Abs 3; ThürOBG § 5; ThürOBG § 54 Nr 1
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Hausnummern-Zuteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hausnummernvergabe; Umnumerierung von Hausnummern
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 13.09.1982 - VIII OE 68/81
Neuzuordnung von Straße und Hausnummer
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607). - OVG Berlin, 22.03.1991 - 2 B 20.89
Grundstücksnumerierung; Hauseingang; Grundstücksnummer; Allgemeiner Verkehr; …
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1964 - II A 891/64
Baurecht: Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers bei behördlich …
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607).
- VG Aachen, 02.09.2010 - 6 L 266/10
Rechtmäßigkeit der Umnummerierung von Hausgrundstücken auf Grund der …
Da aber die Pflicht zur Bezeichnung der Häuser nach Nummern und Straßen immer schon wegen der im Vordergrund stehenden Ordnungsfunktion der Nummerierung als eine der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dienende polizeiliche Aufgabe angesehen worden ist, wird die (Um-)Nummerierung von Grundstücken seit Inkrafttreten der Ordnungsbehördengesetze der Länder von Rechtsprechung und Literatur überwiegend als ordnungsbehördliche Aufgabe angesehen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 21. Mai 1968 - IV A 750/67 -, OVGE 24, 68 ff., und vom 22. März 1972 - IV A 196/71 -, DÖV 1972, 867; VG Aachen, Urteile vom 19. November 1976 - 3 K 617/76 - und vom 27. April 1983 - 3 K 431/83 - VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98 -, LKV 2000, 464. - VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummer
Insbesondere wurde - soweit ersichtlich - bei der Vergabe der Hausnummern eine logische Abfolge eingehalten (vgl. zu diesem Erfordernis VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98). - VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 4097/17
Hausnummernumbenennung bei unklarer und widersprüchlicher Ausführung
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner insbesondere durch Rettungsdienste und damit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.wE -, ThürVBI.Die öffentliche Sicherheit war aufgrund der Tatsache konkret gefährdet, dass wegen der unklaren Hausnummerierung mit einer teilweise nicht durchgehenden Nummerierung unter Verwendung von nicht geordneten und so teilweise unlogischen Buchstabenzusätzen auch das durch den Kläger errichtete Wohn- und Geschäftshaus nicht ausreichend individualisierbar, womit die hinreichende Wahrscheinlichkeit verbunden war, dass Gesundheit und Eigentum der Anwohner Schaden nehmen, weil in Unglücksfällen Rettungsdienste, Feuerwehr und Vollzugspolizei wegen Orientierungsschwierigkeiten nicht schnell genug am Unglücksort sein könnten (Vgl. VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.WE -, ThürVBI.
- OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 LA 39/09
Grundstück; Grundstücksidentifizierung; Haus; Hausidentifizierung; Hausnummer; …
Im Rahmen ihres Ermessens kann die Beklagte zugrunde legen, dass die Nummerierung von Grundstücken eine logische Abfolge aufweisen muss, um insbesondere in Gefahrenlagen ein schnelles Auffinden zu sichern (…VG Leipzig, Urt. v. 19.3.2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 30 m.w.N.; VG Weimar, Urt. v. 13.10.1999 - 1 K 2072/98 -, juris). - OVG Thüringen, 09.02.2021 - 3 EO 195/20
Rechtsgrundlage für die Hausnummernvergabe in Thüringen
Soweit für die sächsische Rechtslage etwas anderes gelten sollte (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 13. März 2012 - 4 A 687/11 - juris), ist dies nicht auf die Thüringer Rechtslage zu übertragen (so auch schon: VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98.We - juris). - VG Minden, 28.03.2000 - 1 K 2602/98
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zuteilung einer eigenen …
Die als Beleg für diese These herangezogene Entscheidung des VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We -, Thür VBl.
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.10.1977 - VIII R 6/75
Verteilung des Erhaltungsaufwandes - Geltendmachung - Anteil für ein Jahr
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
Die Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung für das Entstehungsjahr entfaltet Bindungswirkung nur für diesen Veranlagungszeitraum, nicht aber für die Folgejahre (vgl. BFH BStBl 1978 II S. 96 f; 1993 II S. 589, 590 re.Sp.; S. 591, 592 re.Sp.;… BFH/NV 1997 S. 390 f). - FG Baden-Württemberg, 17.04.1997 - 6 K 377/96
Möglichkeit der verteilten Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen; Bindung des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
Deshalb darf der Steuerpflichtige nach der zutreffenden Auffassung der Finanzverwaltung (…vgl. Tz. 3 Abs. 3 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 23. September 1997 a.a.O.), welcher die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. FG Baden-Württemberg. Urteil vom 17. April 1997 6 K 377/96 , EFG 1997 S. 955) und das Schrifttum (…vgl. von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 a , April 1998, Rdnr. B 63, 65;… Drenseck in Schmidt, EStG, 17. Aufl. 1998, § 9 a Rz. 5 f. § 21 Rz. 81; Risthaus BB 1997 S. 494, 500 li.Sp.; Urban FR 1996 S. 1, 7) zustimmen, neben dem Pauschbetrag nicht anteilige Erhaltungsaufwendungen aus früheren Jahren absetzen, wenn er diese - wie der Kläger - nach § 82 b Abs. 1 Satz 1 EStDV auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt und sich vor dem Ablauf des Verteilungszeitraums für die pauschale Ermittlung der Werbungskosten entscheidet.
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2005 - 6 K 183/01
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Berücksichtigung von …
Das widerspricht nicht dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2072/98 - (Junis), wonach neben dem Pauschbetrag keine Erhaltungsaufwendungen aus Vorjahren gem. § 82 b EStDV geltend gemacht werden können.